Förderung aus Lottomitteln

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) fördert mit Lottomitteln gemeinnützige Projekte. Auch Mädchen*arbeit wird als eines der originären Politikfelder des Ministeriums gefördert. Die KuKMA berät zur Antragstellung.

Förderfähig sind solche Vorhaben, die im Land Brandenburg durchgeführt werden und die mildtätigen, sozialen oder sonstigen im besonderen öffentlichen Interesse liegenden Zwecken dienen.

Anträge sind unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars schriftlich an das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) oder das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) zu richten.

Weitere Informationen zu den Lottomitteln und ihrer Beantragung finden sich auf der Website des MSGIV über diesen Link