Jugendämter

Die Jugendämter im Land Brandenburg:

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Jugendämter sind für alle Fragen zuständig, die Mädchen, Jungen, ihre Personensorgeberechtigten, Mütter, Väter und andere Bezugspersonen betreffen. Unter anderem ist ein Jugendamt zuständig für:

  • Förderung der Erziehung in der Familie
  • Vermittlung von Betreuungsplätzen in Einrichtungen für Kinder
  • Freizeitangebote für Kinder- und Jugendliche
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • Amtsvormundschaften
  • Jugendgerichtshilfe

Das Jugendamt wacht unter anderem darüber, ob das ‘Kindeswohl’ gewährleistet bzw. gefährdet ist. ‘Kindeswohl’ ist ein gebräuchlicher Begriff in der Amtssprache und umfasst das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Mädchen oder Jungen im Prozess des Aufwachsens.

Das Landesjugendamt in Bernau ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg. Als zweigliedrige Behörde besteht das Landesjugendamt aus der Verwaltung und dem Landesjugendhilfeausschuss. Das LJA ist für die Jugendämter und übergreifende Aufgaben zuständig.